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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ebene3 GmbH

§ 1 - Geltung für Ebene3 GmbH

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit:

Ebene3 GmbH (nachfolgend Ebene3 genannt)
Seligenstädter Str. 98
63500 Seligenstadt

Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

Alle Angaben unseres Internet-Angebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

§ 2 - Leistung

Ebene3 bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion, Erstellung, Anpassung und Pflege von Software. Der Weiteren Beratungsdienstleistung für E-business-Projekte.

Ebene3 erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Ebene3, wenn dies vereinbart ist.

Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Ebene3 nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Ebene3, zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden, kann Ebene3 dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Ebene3 schriftlich darauf hingewiesen hat.

Ebene3 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.

§ 3 - Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Preise entsprechend der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgegebene Lastschrift berechnet Ebene3 einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 10,00 EUR.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Der Vertragspartner versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben.

(3) Der Vertragspartner darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ebene3 übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht und wird vom Vertragspartner von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner gegenüber Ebene3 auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch der Vermögensschäden.

(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Ebene3 sofort über von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen von Ebene3 einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens zu unterrichten. Ergibt die Störungsanalyse, dass die Störung nicht von Ebene3 zu vertreten ist, trägt der Vertragspartner die Kosten der Störungsbeseitigung.

(5) Sollten Dritte gegen den Vertragspartner Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Ebene3 hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt bei behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.

(6) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen von Ebene3 anzuerkennen.

§ 4 - Zahlungsbedingungen

(1) Alle Rechnungen werden mit dem auf der Rechnung abgedruckten Fälligkeitstag fällig.
Die vereinbarten Entgelte sind fristgerecht zu zahlen.

(2) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Ebene3 berechtigt, die Diensterbringung sofort einzustellen, gem. § 12 dieser AGB. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

(3) Ebene3 behält sich das Recht vor, die jeweiligen Seiten / Server bis zur Zahlungserfüllung zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen und einen entstandenen Schadensersatz geltend zu machen, wenn 14 Tage nach erfolgloser zweiter Mahnung keine Zahlung eingegangen ist.
Weiteres zum Zahlungsverzug des Vertragspartners ergibt sich aus § 12 dieser AGB.

(4) Alle angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer, falls die Preise nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.

(5) Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
  4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

§ 5 - Ausschluss von Einwendungen

Erhebt der Vertragspartner Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Preise für Leistungen der Ebene3, so hat er dies innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung der Ebene3 schriftlich anzuzeigen. Werden die Einwendungen innerhalb der Frist nicht erhoben, gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.
Gegenansprüche an Ebene3 kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§ 6 - Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von Ebene3 die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von:

  1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Ebene3 nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit Ebene3 ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für Ebene3 unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Ebene3 keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 7 - Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit Ebene3 dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit EBENE3 keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn Ebene3 dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Ebene3 wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Ebene3 unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

§ 8 - Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt Ebene3 das Recht ein, das Logo von Ebene3 und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Ebene3 zu verlinken.

Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

Ebene3 behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 - Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise werden dem Vertragspartner schriftlich oder persönlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner ihnen nicht schriftlich widerspricht. Ebene3 wird auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei Ebene3 eingegangen sein.

Darüber hinaus kann Ebene3 bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend ändern.

§ 10 - Sicherheitsleistung

Ebene3 ist berechtigt, vom Vertragspartner in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft eines Kreditinstituts in doppelter Höhe der in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen Preise zu verlangen:

  1. bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt
  2. bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten gerichtlichen Vergleichsverfahren
  3. bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Konkursverfahren
  4. bei gerichtlich angeordneter Sequestration
  5. bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren.

Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung ist die Ebene3 berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu unterbinden sowie die Leitseiten mit Folgeseiten vor dem weiteren Abruf durch Teilnehmer zu sperren und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 11 - Verzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Ebene3 berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu unterbinden und die Leitseiten mit Folgeseiten vor dem weiteren Abruf durch Teilnehmer zu sperren (Sperre). Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

(2) Kommt der Vertragspartner

  1. für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nichtunerheblichen Teils der Preise oder
  2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe des Betrages, der den monatlichen Preis seiner Leitseite für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Ebene3 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, die Leitseiten mit Folgeseiten ohne Sicherung der Seiteninhalte löschen und das gesamte Entgelt des vereinbarten Vertragsverhältnisses zuzüglich Zinsen fällig stellen.

(3)

  1. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners und nach erfolgloser zweiter Abmahnung ist Ebene3 darüber hinaus berechtigt, den Domainnamen des Vertragspartners zu sperren, d.h. der Domainname wird zur weiteren Verwendung des Vertragspartners von Ebene3 nicht freigegeben.
    Ebene3 ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Freigabe zu erklären und die erforderlichen Erklärungen zu unterzeichnen, die der Vertragspartner benötigt, um Änderungen an den Domain-Eintragungen vorzunehmen.
  2. Kommt der Vertragspartner auch innerhalb von zwei Wochen nach Sperrung des Domainnamens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, geht der Domainname in das Eigentum von Ebene3 über. Der Vertragspartner hat in diesem Fall bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Vertrages mit Ebene3, insbesondere bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge, keine Ansprüche auf Nutzung bzw. Rückübertragung des Domainnamens.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Ebene3 vorbehalten.
  4. Gerät Ebene3 mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 12. Der Vertragspartner ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Ebene3 eine vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

§ 12 - Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ebene3 nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder wenn sie hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist oder wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Ebene3 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch Ebene3 nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Ebene3 auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt.

(3) Dasselbe gilt im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organ oder leitende Angestellte der Ebene3 sind.

(4) Ebene3 haftet nicht für technische oder sonstige Störungen, etwaige Fehler im Netz oder Überlastungen, auf die Ebene3 keinen direkten Einfluss hat, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale oder internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Vertragspartnerfehler hervorgerufen wurden.

(5) Für Schäden, welche durch falsche Informationen, den Einsatz fehlerhafter Software oder fehlerhafter Produkte von Dritten entstanden sind, wird von Ebene3 keine Haftung übernommen.

(6) Ebene3 steht bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung das Recht zu, den vereinbarten Leistungsumfang mangelfrei nachzuliefern, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Nachlieferung für ihn ohne Interesse ist.

(7) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.

(8) Ebene3 sowie auch Provider, Lizenzgeber, Angestellte oder Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sowie Beteiligte gewährleisten nicht, dass durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können und es wird keine Haftung für eventuell durch die Nutzung der Angebote entstehenden Schäden übernommen.

§ 13 - Haftung für den Inhalt der Seiten

(1) Ebene3 übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt der Seiten, die bei der Ebene3 angemeldet werden, noch für Links, die sich eventuell auf diesen Seiten befinden und zu weiteren Angeboten führen. Ebene3 kann keinerlei Garantien für die Seriosität der bei Ebene3 gelisteten Angebote geben. Die Nutzung dieser Angebote unterliegt vollständig der Verantwortung des Nutzenden.

(2) Verantwortlich für den Inhalt der Seiten, auf die wir linken, ist ausschließlich der jeweilige Anbieter. Einzelne Angebote können sich nach dem Eintrag ändern. Unser Angebot erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

(3) Es sind ausschließlich Seiten zugelassen, die Inhalte ohne jegliche Altersbeschränkung bieten. Alle Inhalte müssen nach deutschem Recht legal sein. Warenseiten, Passwortseiten oder Seiten mit pornographischen Inhalten sowie Seiten mit diffamierenden oder rassistischen Inhalten werden nicht aufgenommen. Derartige Einträge werden, wenn wir davon Kenntnis erlangen, ohne Warnung und Benachrichtigung gelöscht.

(4) Ebene3 behält sich vor Angebote, die uns inhaltlich bedenklich erscheinen, ohne Ankündigung vom Angebot auszuschließen. Es entsteht für Ebene3 jedoch keine Prüfungspflicht.

§ 14 - Überlassung von Software

Ebene3 verleiht an seiner überlassenen Software dem Vertragspartner die folgenden Nutzungsrechte:

(1) Ebene3 räumt für die überlassene Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Verwendung im Rahmen des im Projekt festgelegten Zwecks beschränktes Recht zur Nutzung der Software ein.

(2) Die überlassene Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den lizenzgemäßen Betrieb und/oder zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Aufzeichnungen zu führen, welche die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet und die Anzahl der erstellten Kopien dokumentieren. Auf Anforderung wird der Vertragspartner diese Aufzeichnungen Ebene3 vorlegen.

(4) Das Nutzungsrecht für die überlassene Software gilt lediglich für den Objektcode. Der Vertragspartner erhält keine Rechte am Quellcode. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, keine Verfahren anzuwenden, um aus dem Objektcode den Quellcode oder Teile davon wiederherzustellen oder Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.

(5) Der Vertragspartner wird sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden oder Verfahren vertraulich behandeln.

(6) Der Vertragspartner wird auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Anpassungen oder Übermittlungen der Software den Copyright-Vermerk und alle sonstigen Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte in gleicher Weise anbringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software enthalten sind.

(7) Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt werden. Das Rückumwandeln in den Quellcode oder das auszugsweise Nutzen von Programmteilen ist verboten.

§ 15 - Datenschutz

Nach § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass geschäftsrelevante Daten zur Verarbeitung im automatisierten Verfahren gespeichert werden. Dazu können, neben den Angaben zur Person, insbesondere Verbindungsdaten gehören, die jedoch lediglich zur Abrechnung des Teilnehmerverhältnisses genutzt werden. Die Verbindungsdaten können vom Teilnehmer nur innerhalb 80 Tagen angefochten werden. Danach sind sie als verbindlich anerkannt und können von Ebene3 gelöscht werden. Eine inhaltliche Auswertung findet in keinem Fall statt. Ebene3 verpflichtet sich, Teilnehmerdaten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden. Ebene3 ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit Ebene3 den Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann.

§ 16 - Sicherheit

Ebene3 garantiert nicht für die Sicherheit der Datenwege im Internet. Für die Zahlungsfähigkeit der Nutzer und die Richtigkeit und Vollständigkeit von Bestellungen und Anfragen, die über die von Ebene3 erstellten Webseiten getätigt werden, wird keine Haftung übernommen.

§ 17 - Rechtsnachfolger

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Vertragspartner von Ebene3 gebunden.

§ 18 - Gerichtsstand und Rechtsordnung

Gerichtsstand ist Offenbach am Main, Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19 - Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.